AGBs
Mietvertrag Ferienhaus Opa's Huss & Ferienwohnung Oma´s Huus
Zwischen dem Vermieter: Evert und Pia Spelters, Osterstraße 75, 26802 Moormerland
und dem Mieter*
Bei Buchung wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietobjekt
Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere in die Unterkunft mitzubringen. Auch Partys oder andere Veranstaltungen sind nicht gestattet.
Sämtliches Inventar ist Bestandteil des Mietvertrages.
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis gilt ausschließlich für den gebuchten und bestätigen Zeitraum.
Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
Die Anreise ist am ersten Tag ab 15 Uhr möglich. Das Objekt ist am Abreisetag bis 11 Uhr zu räumen und besenrein zurück zu geben. Grobe Verschmutzungen müssen vom Mieter beseitigt werden. Wird der Grill nach Benutzung nicht gereinigt fällt eine Gebühr von 10€ an. Alle Anreiseinformationen werden kurz vor Anreise übersendet (Code für den Schlüsselkasten, Lageplan usw.).
§ 3 Stornoregelung
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten:
Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn: 100% werden erstattet
Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% werden erstattet
Stornierung 13 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 25% werden erstattet
Stornierung am Anreisetag: keine Erstattung
§ 4 Kaution
Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu stellen. Die Höhe der Kaution beträgt 300€ (Opas Huus), 100 € (Omas Huus). Der Mieter hat die Kaution der Mietsache bis 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Im Falle eines Schadens kann der Vermieter die Kaution einbehalten.
Ist es zu keinem Schaden gekommen, wird die volle Summe der Kaution spätestens 14 Tage nach Abreise zurück an den Mieter überwiesen. Wir bitten um Übermittlung der Bankdaten für die Rücküberweisung, ansonsten kann es zu Verzögerungen der Rückzahlung kommen.
§ 5 Nutzung
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen und Mängel sofort anzuzeigen. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung zu sorgen.
§ 6 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personenschuldhaft verursacht werden. Die Mitnutzer sind dem Vermieter vom Mieter vor Anreise mitzuteilen (Name, Alter, Anschrift).
Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist. Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
§ 7 Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichteFahrlässigkeit.
§ 8 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag mit sämtlichem Zubehör bis zur o.g. Zeit zu übergeben. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen.
Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung in Höhe des von 150% des vertraglich vereinbarten Mietzinses zeitanteilig für die Dauer der unberechtigten Nutzung sowie eine weitere Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 10% des für die vertragliche Mietdauer angefallenen Mietpreises als Mindestschaden. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, dem Mieter der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
§ 9 Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 10 Besondere Vereinbarungen
Die Vertragspartner treffen folgende weitere Vereinbarungen:
Der Mieter nimmt hiermit zur Kenntniss, dass eine besondere Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht beim Betreten des Grundstückes gelten. Besonders Kinder dürfen die Außenanlagen inkl. Teich nicht ohne Aufsicht betreten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.